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Frage von Daniela M.fragen-umzugsberatung

Liebes Beratungsteam,
wir wollen nach Neuseeland umziehen und ich bräuchte einige Verpackungstipps, was die Umzugskartons angeht. Ich möchte Geschirr, Kleidung, Fotoablen usw. schon verpacken und frage mich, wie ich diese Sachen am besten in die Kartons verpacke und sie vor Schimmel, Wasser etc. schützen kann, da sie ja ca. 40 Tage unterwegs sind?
Wir haben nur wenig, was wir mitnehmen wollen, Vier Fahrräder, fünf Matratzen, zwei Holzbetten, eine Holzkommode und einen Holzschreibtisch und ein paar Kisten. Ist dies möglich und reicht dafür der Liftvan aus?
Vielen Dank für Ihre Beratung.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela M.


Unsere Antwort:

Sehr geehrte Frau Daniela M.,

vielen Dank für Ihre Umzugsanfrage für Neuseeland, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne beantworten.
Den von Ihnen beschrieben Liftvan gibt es in unterschiedlichen Größen. Eine der Standartgrößen ist beispielsweise 10m³. Der sollte bei Ihrem gemachten Umzugsangaben ausreichen, so dass Sie Ihr komplettes Umzugsgut darin verstauen können. Der gepackte Liftvan wird anschließend als Beiladung in einen 20 Fuss Container bzw. 40 Fuss Container als Sammelladung transportiert.

Versicherungsfragen beim Überseeumzug geklärt

Grundsätzlich gibt es drei Versicherungsarten bei internationale Umzüge die den Schadensfall regulieren könnten.

  1. Speditionshaftpflicht: Die Pflichtversicherung für alle Spediteure. Die Grundhaftung beträgt hier 620 Euro/m³ bei Umzugsgut und kommt nur für den Wert eines Artikels auf, der beim Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden würde. Sie müssen dem Spediteur das Verschulden nachweisen! Für Sie kostenlos.
  2. Erhöhung der Spediteurhaftung: Sie können für zur Zeit 0,4% eine erweiterte Grundhaftung abschliessen.
  3. Transportversicherung: Sie schließen mit der Spedition oder einem Versicherungsmakler eine Transportversicherung ab, die im Schadensfall die Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Zerbrechliche Gegenstände können nur bruchteilhaft versichert werden.
    Achtung!!! Die Transportversicherung haftet nur, wenn das Umzugsunternehmen auch die Sachen verpackt hat.

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