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Umzugskosten: Eine Kalkulationshilfe

Wie teuer ist ein Umzug? Ebenso teuer wie eine Reise, ein Auto oder ein Geschenk. Will sagen: Über die Höhe der Kosten für einen Umzug lässt sich keine pauschale Aussage tätigen.
Für die Kalkulation gibt es je nach individueller Lebenssituation ganz unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. So unterscheiden sich die Kosten eines Singleumzuges ganz erheblich von den Umzugskosten für eine ganze Familie.
Verschiedene Gesetze und Beihilfen erleichtern in anderen Lebenssituationen den Umzug, weil ein Teil der Umzugskosten vom Staat übernommen werden können.

Daher finden Sie im Folgenden eine ganzheitliche Betrachtung des Themas Umzugskosten. Finden Sie so für Ihre persönlichen Lebensumstände wichtige Informationen, die Ihnen als Orientierung helfen können.


Inhaltsverzeichnisumzugskosten

1. Umzugskosten Wohnung vs. Umzugskosten Haus
1.1 Renovierung
1.2 Transporter oder Spedition
2. Umzugskosten Inland versus Umzugskosten Ausland
2.1 Gesetzliche Bestimmungen
2.2 Transport
3. Umzugskosten bei Jobwechsel
4. Umzugskostenhilfe für Arbeitslose
4.1 Formalitäten
4.2 Höhe der Kosten


Umzugskosten Wohnung vs. Umzugskosten Haus

Wie hoch die Kosten für einen Umzug sind, hängt natürlich entscheidend davon ab, ob Sie in eine Wohnung oder ein Haus umziehen. In der Gegenüberstellung finden Sie wichtige Hinweise darüber, wo die Unterschiede liegen und welche Kosten Sie für Ihren persönlichen Umzug kalkulieren müssen.

Renovierung

Wohnung
Prüfen Sie rechtzeitig in Ihrem Mietvertrag, ob Sie die Wohnung im frisch renovierten Zustand übergeben müssen oder einfach nur besenrein. Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter, welche Umzugskosten Sie hier einplanen müssen und machen Sie einen Termin für die Besichtigung aus.

Haus
Wer einen Umzug eines Eigenheims plant, muss in der Regel mit dem Käufer verhandeln, welche Reparaturen oder Renovierungsarbeiten noch durchgeführt werden müssen. Viele Eigentümer greifen hier gerne auf die Klausel „gekauft wie gesehen“ zurück.

wichtige-urteileBGH Urteil: Achtung – oft sind im Mietvertrag starre Klauseln festgelegt, in welchem Umfang nach gewisser Mietzeit renoviert werden muss.
Nach einem Urteil des BGH sind diese in vielen Fällen ungültig (BGH Az: VIII ZR 178/05; VIII ZR 361/03; VIII ZR 152/05)

Transporter oder Spedition

Wohnung
Generell fällt für den Wohnungsumzug weniger Umzugsgut an. Oftmals kann der Umzug daher mithilfe eines gemieteten Transporters und der Hilfe einiger kräftiger Freunde gestaltet werden.  Umzugshelfer sind auch günstig über Portale im Internet zu bekommen.

Haus
Für diesen Umzug ist meist eine Spedition unumgänglich. Die wesentlich größere Wohnfläche erfordert eine gute Koordination und entsprechend viel Platz in einem LKW.

TIPP: Holen Sie sich rechtzeitig Angebote ein und versuchen Sie, den Umzugstermin nicht auf das Wochenende zu legen. Hier gehen die Preise meist sprunghaft in die Höhe. Andere Umzugskosten wie das Nachmachen der Schlüssel, Ummeldungen und der Nachsendeantrag sind bei einem Umzug in ein Haus oder eine Wohnung identisch.

Umzugskosten Inland versus Umzugskosten Ausland

Gesetzliche Bestimmungen

Inland
Im Inland brauchen Sie in der Regel keine zusätzlichen Umzugskosten durch außerordentliche, gesetzliche Bestimmungen einplanen.

Ausland
Für einen Umzug ins Ausland müssen Sie in der Regel einen hohen Zeit- und Kostenaufwand kalkulieren. Dafür müssen Sie sich zunächst mit den gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes vertraut machen.  Dazu gehören beispielsweise Einfuhr- und Zollbestimmungen oder andere Kosten für bürokratischen Aufwand wie die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.

Transport

Inland
Im Inland haben Sie oftmals die Möglichkeit, den Umzug in Eigenregie zu gestalten und sich für einen Tag einen Transporter zu mieten. Die Umzugskosten sind im Vorfeld gut kalkulierbar.

Ausland
Für einen Umzug ins Ausland müssen Sie zunächst einmal festlegen, ob Sie das Umzugsgut per Luft-oder Seefracht oder auf dem Landweg befördern wollen. Im Rahmen eines Umzugs nach Übersee ist die Seefracht in der Regel kostengünstiger als die Luftfracht. Dieser Weg ist jedoch nur dann ratsam, wenn Sie es nicht eilig haben.

Die Umzugskosten hängen hier sehr stark davon ab, in welches Land es gehen soll, wie weit die Strecke und wie groß das Umzugsvolumen ist.

Umzugskosten bei Jobwechsel

Die einen reagieren mit Begeisterung, die anderen mit verhaltener Freude: Ihr Arbeitgeber hat Sie an einen anderen Firmenstandort versetzt und Sie müssen aus betrieblichen Gründen umziehen. Wer trägt die Umzugskosten in so einem Fall?
Entgegen der allgemeinen Auffassung hat der Arbeitnehmer in diesem Fall keinen Anspruch auf die Erstattung der Umzugskosten. Vielfach ist diese Situation jedoch im Arbeitsvertrag geregelt und der Arbeitgeber beteiligt sich zumindest an diesen Umzugskosten. Oftmals haben Unternehmen auch Rahmenverträge mit Dienstleistern. Über die Beteiligung an den Umzugskosten muss der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber aber generell immer im Einzelfall verhandeln. Sonderleistungen können beispielsweise zusätzliche Urlaubstage für den Umzug sein.

Unser Tipp: Wer die Kosten für einen Umzug nicht tragen und lieber an einen Zweitwohnsitz ziehen möchte, hat davon nicht unerhebliche steuerliche Vorteile. Er kann die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Ledige können einen Betrag von 641 €, Verheiratete 1283 € geltend machen. Jede weitere im Haushalt lebende Person kann noch einmal 283 € steuerlichen Vorteil erwirken.

Umzugskostenhilfe für Arbeitslose

ALG I und ALG II lassen sprichwörtlich meist keine Mittel für große Sprünge zu. Auch wenn Sie derzeit nicht in einer festen Beschäftigung sind, können Sie dennoch umziehen und dafür eine entsprechende Hilfestellung bekommen.

Formalitäten

ALG I
Wenn Sie ALG I beziehen, brauchen Sie sich für Ihren Umzug keine Genehmigung vom zuständigen Amt einholen. Wichtig ist es jedoch, dass Sie dem Amt immer den aktuellen Wohnort mitteilen.

Einen Antrag auf Umzugskostenübernahme müssen Sie jedoch bereits vor dem Umzug stellen. Meist ist es dafür erforderlich, Angebote von 3 Umzugsunternehmen vorzulegen.

Harz IV
Noch bevor Sie Ihren Umzug konkret planen, müssen Sie sich vom Jobcenter eine Genehmigung einholen und Ihre Motive für den Umzug offenlegen. Geltende Gründe können beispielsweise die Verbesserung der Jobchancen an einem anderen Wohnort, eine Familienzusammenführung oder aber die Vergrößerung der Familie sein. Dann haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten. Bei der Wohnungssuche müssen Sie sich an Regelkosten orientieren – Ihnen steht für alle Umzugskosten inklusive der Miete nur ein bestimmter Regelsatz zu.Tipp: Die Umzugskostenhilfe ist ein Beitrag, der in beiden Fällen nicht zurückgezahlt werden muss. Beachten Sie aber, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben. Umzugskostenhilfe kann also nur im Rahmen der verfügbaren Mittel des Arbeitsamtes gewährt werden.

Höhe der Kosten

Die Übernahme der Umzugskosten ist eine einmalige Leistung. Erstattet werden können

  • die Kosten für die Speditionsfirma
  • die Renovierungskosten
  • die Kosten für die Inserate und Wohnungsgesuche am neuen Wohnort
  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um Wohnungen am neuen Wohnort zu besichtigen (es müssen mehrere Termine an einem Tag vereinbart werden)

Für die Kaution wird dagegen nur ein Darlehen bewilligt.

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