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40 Fuß Container von Deutschland nach Libyen

Frage von I.:fragen-umzugsberatung

Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und hätte gerne folgende kurze Anfrage. Mit welchen Kosten muss ich für einen Container 40 Fuß von Deutschland – Duisburg nach Libyen rechnen? Es wär schön, wenn Sie mich zurückrufen würden. Danke im voraus.


Antwort vom Umzugsexperten:

Guten Morgen Herr I.,

einen konkreten Preis kann ich Ihnen leider nicht nennen. Unser Umzugsportal beginnt am 19.05.14. zur Zeit sind wir noch mit den Speditionen in Verhandlung.

Zu einer Preisanfrage brauchen die Speditionen erfahrungsgemäß mehr Daten von Ihnen, die ich Ihnen hier kurz ausführe.

  • Wer übernimmt die Beladung des 40 Fuss Containers?
  • Verzollung druch die Umzugsspedition oder machen Sie das selber?
  • Wer führt den Transport vom Hafen in Libyen zum Zielgebiet druch?
  • Entladung am Ziel.

Hier sind einige Speditionen für internationale Umzüge bei denen Sie nachfragen können, die auch nach Libyen fahren:

Ich hoffe diese Speditionen helfen Ihnen erstmal weiter. Einen schönen Tag noch.

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Wohnungsgröße im Zeitungsinserat ist unverbindlich

Pargraph - Richterhammer 2Die Situation kennen Sie bestimmt, man ist auf Wohnungssuche und vergleicht neben der Miete auch die Quadratmeter der Wohnfläche. Gerade was dort in den Anzeigen steht, ist absolut unverbindlich. Auch Abweichungen in einer Größenordnung von über 10% sind möglich!!! Nehmen Sie die Angaben des Vermieters bzw. Maklers zu der Quadratmeterfläche einer Wohnung maximal als Anhaltspunkt und schauen bei der Wohnungsbesichtigung genau hin.

Im vorliegenden Fall  stellte eine Münchner Mieterin nach dem Einzug in Ihre Wohnung fest, dass die Wohnung viel kleiner war, als ursprünglich beim Zeitungsinserat und bei Grundriss vom Makler angegeben war.  Beim genauen vermessen der Wohnung, wurde eine Abweichung der Wohnungsgröße von über 10% ermittelt. Im Mietvertrag war die genaue Größe der Wohnung nicht angegeben.
Jetzt klagte die Mieterin auf Mietminderung und forderte die zu viel gezahlte Miete zurück.

Das Amtsgericht München urteilte wie folgt (Aktenzeichen: 424 C 10773/13): Die Klage wurde abgewiesen, weil im Mietvertrag keine genauen Quadratmeter angegeben wurden. Folglich kann der Makler auch nicht wegen falscher Größenangabe verklagt werden. Gerade weil im Mietvertrag durch den Vermieter keine genauen Angaben zur Wohnungsgröße gemacht wurden, sei dies ein Indiz dafür, dass er die genaue Größe der Wohnung nicht angeben wollte.

Anders sehe es aus, wenn eine Größe im Mietvertrag steht und diese von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweicht.

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Nach Umzug keine doppelte Gebühr für PKW Umschreibung

Pargraph - Richterhammer 2Erst vor einigen Tagen sorgte auch das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin für Furore. Gleichzeitig aber auch für mehr Rechtssicherheit. Grundsätzlich dürfe demnach keine doppelte Gebühr für die Umschreibung eines Autos nach einem Umzug erfolgen. Vielfach war es so, das Umzieher bei der Ummeldung des Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk eine weitere Gebühr für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung entrichten mussten. Künftig soll diese jedoch entfallen. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin am 29.11.2013 (Az.: 11 K 478.12) entschieden.

Rückblick in der Rechtssache
Im Januar 2012 hatte der Kläger seinen PKW, der bislang in Hamburg zugelassen war, nach Berlin umgeschrieben. Daraufhin stellte ihn das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine Gebühr von 48,60 Euro in Rechnung. Die Behörde forderte dabei unter anderem eine Gebühr für die Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk. Grundlage dafür war die Gebührenordnung „Maßnahmen im Straßenverkehr“ (GebOSt) mit der Nummer 221.2 und eine weitere Erhebung, die sich auf die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II berief (Nr. 225). Der Rechnungsempfänger legte darauf Klage mit dem Einwand ein, dass die erste Gebühr bereits die Leistungen der Zweiten enthielt.

Verwaltungsgericht gab dem Kläger recht
Nach genauer Prüfung der Sachlage gab die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts dem Kläger nun Recht. Hier wurde darauf verwiesen, dass der Gebührentatbestand mit der Nummer 225 (GebOSt) keinesfalls einschlägig sei. Diese sehe zwar eine solche Anlage vor, wonach für die Ausfertigung der Papiere eine Gebühr erhoben werden könnte, diese dürfe aber keinesfalls zusätzlich erhoben werden. Das gilt auch, wenn der Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erfolgt. Nach der Urteilsverkündung könne der Kläger nun die zu Unrecht bezahlten 10,20 Euro vom beklagten Land zurückverlangen.

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Berliner Immobilien Messe (BIM) am 17./18.Mai 2014

Bereits zum zweiten Mal trifft sich die Immobilienbranche in Berlin zur Immobilienmesse. Die BIM gilt in Fachkreisen als eine der führenden Messen der Immo-Branche.

bim-banner

Einflussreiche Experten aus bedeutenden Unternehmen und Experten aus dem Raum Berlin-Brandenburg haben sich angekündigt. Über 5000 Angebote aus der Region und neue Projekte zum Thema Wohnraumnutzung werden präsentiert. Weiterhin können Besucher Informationen beispielsweise über das Mietrecht, Nebenkostenabrechnung oder Lagerraumnutzungerhalten.
Fachleute analysieren die aktuelle Marktsituation und beantworten Fragen der Besucher. funkturm_berlin_messeEine Vielzahl an regionalen Wohnungen und Häusern, ebenso wie gewerbliche Objekte, werden dargestellt. Des Weiteren werden verschiedene Finanzierungsmodell vor Ort durchgerechnet und besprochen.

Anfahrt zur Berliner Immobilien Messe:
Flughafen Berlin-Tempelhof
(Eingang über Hangar 5)
Tempelhofer Damm 45
12101 Berlin

Parkplätze: P2 (ca. 200 Stück)

ÖPNV:
Linie U6, U-Bhf. Paradestrasse

Öffnungszeiten und Eintrittspreise:
Samstag, 17. Mai – Sonntag, 18. Mai 2014
Von 10.00 bis 18.00 Uhr
Erwachsene: 10 Euro
Ermäßigt (z.B. Studenten, Rentner) 7 Euro

Kontakt:
Internet: www.bim-messe.de
Facebook: www.facebook.com/bim.messe

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