033208/289075 info@targum.de

Mietvertrag Wohngemeinschaft | Mitbewohner gesucht

Für junge Menschen stellt der Einzug in eine Wohngemeinschaft oft die erste Möglichkeit dar, um ein Leben abseits der Eltern genießen zu können. Und in der Tat kann das WG-Leben viele prägsame Eindrücke und Erfahrungen mit sich bringen. Dennoch sollte sich jeder auch bewusst machen: Das Leben in der WG bedeutet auch Entbehrungen.
In den folgenden Absätzen haben wir deshalb einmal die wichtigsten Punkte und Fallstricke aufgezählt, die Sie vor dem Einzug in eine WG unbedingt beachten sollten. Insbesondere mit Hinblick auf den Mietvertrag und die finanziellen Konditionen.

Tipps für ein angenehmes WG-Leben | Was unbedingt geregelt sein sollte!

1. Tipp: Überlegen Sie in aller Ruhe; Probewohnen möglich?gemütliches zusammensein dreier frauen
Das WG-Leben kann der erste günstige Weg in die Freiheit bedeuten. Zugleich muss aber auch die Atmosphäre unter den Bewohnern stimmen. Doch genau hier kommt es oft zu großen Problemen, die sich erst Wochen später zeigen. Sinnvoll kann daher ein Probewohnen für ein paar Tage oder eine Woche sein. Ideal, um sich gegenseitig kennenzulernen. In dieser Zeit sehen Sie schnell, ob die Chemie für ein längeres Miteinander wirklich stimmt!

2. Tipp: Regel sind wichtig
Regeln gehören einfach dazu. Besonders in einer WG. Selbst wenn die Chemie harmonisch wirkt, sollten feste Regeln (Tagespläne, etc.) bestehen, wer für den Hausputz wie und wann verantwortlich ist. Aber auch die finanziellen Punkte (gemeinsame Haushaltskasse, etc.) sollten unbedingt schriftlich geregelt sein.

3. Tipp: Der WG-Mietvertrag
Im praktischen bestehen 3 Möglichkeiten für den WG-Vertrag. Zu einem kann dieser einen Hauptmieter und damit verbunden mehrere Untermieter enthalten. Zwar besteht dann der Vertrag direkt zwischen Vermieter und Hauptmieter. Dennoch muss der Vermieter bei jedem Untermieter zustimmen. Kündigt der Hauptmieter irgendwann den Vertrag, haben die Untermieter kein weiteres Wohnrecht.

Alternativ können aber auch alle Beteiligten zu Hauptmietern werden. In diesem Fall sind alle für die Pflichten im Vertrag zuständig. Das bedeutet aber auch, dass alle Mieter für Schäden und finanzielle Verbindlichkeiten gleichsam haften. Eine Kündigung kann nur von allen Mietern gemeinsam erfolgen. Sollte nur ein Mieter ausziehen, muss der gesamte Vertrag aufgehoben werden oder es wird eine Abänderungsvereinbarung getroffen.

Zusätzlich kann aber jeder Mieter auch ein eigenständigen Vertrag vereinbaren. Das bieten vor allem die Wohngenossenschaften in Ostdeutschland als gängiges Modell an. Hierbei wird direkt mit dem Vermieter der Vertrag über ein Zimmer in der WG und die Mitbenutzung von Küche, Bad, etc. abgeschlossen. Kündigt nun ein Mieter, ändert sich für die anderen nichts. Allerdings können hierbei die anderen Mitbewohner nicht ohne Weiteres die Zimmer tauschen, da diese vertraglich dem jeweiligen Mietvertrag zugeordnet sind. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand für den Vermieter höher als bei den anderen Modellen.

4. Tipp: Die Mietkaution in der WG
Auch hier kommt es zunächst auf das vereinbarte Mietmodell (siehe Punkt 3) an. Die maximale Kaution darf 3 Kalt-Mieten nicht übersteigen. Ist das Zimmer direkt vom Vermieter gemietet worden, so gestaltet sich die Kaution am einfachsten. Bei den anderen Modellen muss es anteilig gezahlt werden. Beim Auszug kommt es oft zu Streitigkeiten. Daher sollte im Vertrag genau formuliert werden, was mit der Kaution passiert und wer wann und wie beim Auszug zur Rückzahlung berechtigt ist.

5. Tipp: Schönheitsreparaturen
Was in normalen Mietverträgen schon oft für reichlich Gerichtszoff sorgt, ist besonders im WG-Vertrag eine Herausforderung. So ist es normal, das der WG-Mieter bei Auszug sein Zimmer streicht und in einem ordentlich Zustand zurückgibt.
Die Frage ist aber hier: Was ist mit den anderen Räumlichkeiten, die mitgenutzt wurden?  Hier bleibt oft nur eine Alternative. Die Haushaltskasse. Wird vereinbart, dass jeder einen bestimmten Betrag in die Haushaltskasse für zum BeispielSchönheitsreparaturen einzahlt, ist somit auch der irgendwann letzte Mieter abgesichert. Die Haushaltskasse sollte aber nicht bar, sondern über ein externes Konto geführt werden.

6. Tipp: Ohne Vertrag, lieber nicht!
Manchmal ist die Zusammensetzung der WG-Besatzung so jung, dass man einfach alle Förmlichkeiten beiseitelässt. So gibt es in der Tat WG´s, in denen kein schriftlicher Vertrag mit den Untermietern besteht. Davon können wir aber nur abraten. Ein Vertrag sollte immer (mit allen kleinen Punkten) geschlossen werden. Aus guten Freunden können schnell die schlimmsten Feinde werden!

7. Tipp: Besuch empfangen
Auch dieser Punkt sollte geregelt werden und kann in einer WG durchaus zum Streitthema werden. Sollten die Gäste zu dem über Nacht bleiben und das für mehrere Wochen, hat auch der Vermieter ein Wort mitzureden. Bleiben diese über mehr als 6 Wochen, ist das dem Vermieter anzuzeigen. Handelt es sich dabei um nicht Familienangehörige, ist sogar eine Genehmigung erforderlich. Zu einer Überbelegung darf es aber keinesfalls kommen.

8. Tipp: Rundfunkbeitrag
Ein oder mehrere Fernseher gehören natürlich auch in eine WG. Damit stellt sich aber auch die Frage, wer den Rundfunkbeitrag zu bezahlen hat. Bei einer WG ist nur einmalig ein Antrag zu stellen, unabhängig, wie viele Personen dort wohnen. Somit muss nur einmal monatlich der Betrag von 17,98 Euro entrichtet werden. Alle anderen Personen können sich dann einfach abmelden. Allerdings kann sich die Hauptperson in einer WG nicht der Beitragspflicht entziehen. Hier ist es sinnvoll, das jeder Bewohner anteilig seinen Beitrag in die Haushaltskasse einzahlt, von dem der Beitragspflichtige dann seine Gebühren entrichten kann (unbedingt vertraglich regeln).

9. Tipp: Wann ist eine Wohnung zu klein
Wie bereits in Punkt 7 angesprochen, darf es nicht zu einer Überbelegung kommen. In der Regel werden WG-Zimmer daher an Einzelpersonen vermietet. Eine gesetzliche Regelung gibt es jedoch nicht. Allerdings hat, ab dem Zeitpunkt einer möglichen Überbelegung, der (Haupt) Mieter die Pflicht, sich um eine größere Wohnung zu bemühen. Die Faktoren, wann es zu einer Überbelegung tatsächlich kommt, hängen von der Größe und dem Zuschnitt der Wohnung ab. Aber auch von dem Mietvertrag, der bei einer WG gelegentlich eine Begrenzung der Personenzahl vorsieht. Besonders im WG-Leben führen kleine Zimmer häufig zu Streit und einem kalten Klima zwischen allen Bewohnern. Sinnvoll ist es daher, wenn alle Räumlichkeiten eine identische Größe haben.
Aus Erfahrung raten wird dazu, dass die Zimmer dabei um die 15 – 20m² groß sein sollten. In diesem Bezug sollte gleichzeitig das Badezimmer entsprechend groß sein und unbedingt über ein Fenster verfügen! Dass gleiche gilt für die Küche und den allgemein zugänglichen Wohnraum.

10. Tipp: Nebenkosten-Aufteilung
Ein Knackpunkt im WG-Leben sind die Nebenkosten. Praktisch lassen sich zwei Modelle vorstellen. Das Zimmer wird direkt als Festmiete (also incl. aller Nebenkosten wie Müll, Heizung, Strom, etc.) vermietet. Alternativ können die Nebenkosten aber auch durch feste Rücklagen von jedem Bewohner gebildet werden und dann nach Vorlage der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Sofern ein Hauptmieter besteht, empfiehlt sich das erste Modell. Der Zeitaufwand ist geringer.- Und ist der Betrag genau kalkuliert, erweist sich diese Variante als faires Modell für beide Seiten.

11. Tipp: Internetnutzung
Eine WG ohne Internetzugang ist heute nicht mehr vorstellbar. Mit einem modernen WLAN-Netz und einer entsprechenden Geschwindigkeit lassen sich gleich mehrere Notebooks oder Tablets betreiben. Die Kosten hierfür können entweder schon direkt pauschal in den Zimmerpreis einberechnet sein oder monatlich erhoben werden. Dabei sollte klar festgelegt werden, wie hoch der Betrag ist und welche Leistung zusteht. Übrigens sollte hier ein Blick auch auf die Haftungsfragen bei illegalem Filesharing fallen.
Der Gesetzgeber sieht schnell den Internetinhaber in der Haftung. Entscheidend sind aber die Prüfungspflichten des Inhabers. Dieser ist verpflichtet, wenn sich Anhaltspunkte für eine illegale Internetnutzung ergeben, einzugreifen. Es macht zudem Sinn, jeden neuen Bewohner eine Erklärung unterzeichnen zu lassen, dass er den Internetzugang nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzt.

Eine unverbindliche Umzugsanfrage stellen und die Umzugskosten vergleichen.

Jetzt kostenlos anfragen