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Halteverbot beantragen

Haltverbot für den Umzug beantragenhaltverbot-z283

Immer dann, wenn ein größerer Umzug bevorsteht, sollte unbedingt ein Halteverbot beantragt werden. Das sorgt zugleich dafür, das Sie die entsprechenden Stellen markieren beziehungsweise absperren lassen können. Parken dann jedoch andere Fahrzeuge zur Umzugszeit auf diesen Flächen, dürfen Sie sogar den Abschleppdienst anrufen. Durch die Einrichtung einer Halteverbotsfläche lassen sich viel Zeit und vor allem Stress einsparen.
Doch Vorsicht: Sie dürfen dabei nicht einfach selbst Hand anlegen.Wer einfach aus Lust und Laune heraus eine Fläche oder einen Parkplatz absperrt oder diesen auch nur mit einem Stuhl markieren möchte, riskiert ein ordentliches Bußgeld. Das Ordnungsamt kennt hierbei kein Mitleid. Damit Ihnen das nicht passiert, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was beachtet werden muss und wie legal ein Halteverbot für den Umzug eingerichtet werden kann.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Halteverbote

Die Haltverbotszone darf zeitlich nicht willkürlich eingerichtet werden. Hier gelten durch den Gesetzgeber klare Vorgaben. So gilt als Rahmen, das die Schilder 72 Stunden vor dem Termin aufgestellt werden sollten. Dadurch können sich Anwohner frühzeitig informieren und auf mögliche Einschränkungen einstellen.

Befindet sich nun doch wider Erwarten ein fremdes Fahrzeug (zum Umzugstermin) auf dem Platz, kann dieses einfach abgeschleppt werden. Ansprechpartner ist dafür sind die Ordnungsämter oder die Polizei (Tel. 110).

Sie beantragen das Haltverbot (Z. 283) in Eigeninitiative

Grundsätzlich gilt zunächst, dass die zuständigen Behörden je nach Stadt und Bundesland sehr unterschiedlich ausgerichtet sein können. In der Regel werden die Genehmigungen aber meistens durch die Straßenverkehrsbehörden durchgeführt. Die Bezeichnung der Behörden ist aber je nach Bundesland unterschiedlich. Zuständig kann auch die Polizeibehörde (z.B. in Hamburg) sein.
Im Internet finden Sie aber recht einfach den richtigen Ansprechpartner. Geben Sie dazu in einer Suchmaschine folgende Kombination ein: „Straßenverkehrsbehörde STADT Haltverbot“. Bereits in den ersten Suchergebnissen sollte ein Eintrag der zuständigen Behörde vermerkt sein.

Die gute Nachricht vorab: Die Gebühren für Antrag und Genehmigung sind gering und liegen zwischen 30 – 70 Euro (je nach Stadt). Die Gebührenrechnung kommt meistens verspätet und nimmt oft 4 – 5 Wochen in Anspruch. Generell sollte der Halteverbots-Antrag jedoch frühzeitig eingereicht werden. Bearbeitungszeiten von 2 – 3 Wochen sind keine Seltenheit. Dennoch lassen sich Ausnahmen immer wieder finden, wo die Bearbeitung nicht einmal 3 Tage beansprucht. Doch leider ist das nach wie vor die Ausnahme.

Fax oder eMail reichen oft für den Antrag
Der Antrag kann aber zum Glück mittlerweile in den meisten Städten per Fax oder eMail erfolgen. Nur noch in wenigen Gemeinden ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Vor Antragsstellung sollten aber wichtige Daten zur Hand liegen. So fragen einige Behörden direkt nach der Größe des Umzugswagens und dem KFZ-Kennzeichen. Diese Daten sollten also mit dem genauen Datum und dem Zeitwunsch vorliegen.

Für den Antrag bereitlegen:

  • Vollständiger Namen und Adresse
  • Telefonnummer für Rückfragen (eventl. sogar Faxnummer)
  • Genaue Beschreibung der Örtlichkeit für das Halteverbot
  • Datum und den benötigten Zeitraum
  • Größe des Fahrzeuges
  • Eventl. KFZ-Kennzeichen

Bitte beachten Sie, dass für den Einzugsort und Umzugsort gesonderte Genehmigungen zu beantragen sind.

Drittanbieter beauftragen

Eine Alternative bietet sich dafür aber mittlerweile in ganz Deutschland an. So können Sie einfach über das Internet einen Dienstleister beauftragen, der sich um die gesamte bürokratische Abwicklung kümmert und zugleich auch auf Wunsch noch die Absperrung vor Ort zum erforderlichen Zeitpunkt für Sie übernimmt. Bei so viel Arbeitsentfall sind die Preise dafür ebenfalls relativ gering. Viele Anbieter berechnen zwischen 30 – 80 Euro (zusätzlich zu den Behördengebühren).

Folgende Umzugshelfer offerieren diesen Service:

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