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Schweiz Umzug – Umzugsspeditionen vergleichen

Umzugsanfrage Schweiz

Inhaltsverzeichnis:

1. Umziehen in die Schweiz – So geht´s
1.1 Vorteile für den Umzug2. Voraussetzungen für den Umzug in die Schweiz
2.1 Wo finde ich einen Arbeitsplatz in der Schweiz
2.2 Umzug Schweiz und der Hausrat
3. Steuersätze in der Schweiz
3.1 Beispielrechnung – Steuer Umzug Schweiz
3.2 Gut für Ihren Nachwuchs
3.3 Sozialversicherung
3.4 Kantone und ihre Besonderheiten
3.5 Was bedeutet Quellensteuer
4. Beliebteste Städte und Kantone
4.1 Kann ich ein Haus oder eine Wohnung kaufen5. Fazit Umzug in die Schweiz

Umziehen in die Schweiz – So geht´s

Die Schweiz bezaubert durch ihre saubere Landschaft und einer gastfreundlichen Mentalität. Wer als Deutscher oder EU-Bürger in der Schweiz leben möchte, genießt dabei höchsten Standard und beste Lebensqualität. In der letzten Zeit hat eine angebliche Ausländerfeindlichkeit in den Medien die Runde gemacht. Nicht zuletzt durch die letzte Volksabstimmung, die eine Begrenzung beim Ausländerzuzug forderte. Hierzu ei jedoch gesagt, das die deutschen Medien die Situation als sehr überspitzt dargestellt haben, die so jedoch von den meisten Schweizern nicht geteilt wird. Ein wenig belastet sicherlich noch die massive Beleidigung einer roten Partei, die sich bis heute nicht für den Ausrutscher entschuldigt hatte. Dennoch sind Deutsche nach wie vor willkommen. Wie einfach der Umzug in die Schweiz gehen kann, möchten wir Ihnen nachfolgend einmal erklären.

Vorteile für den Umzug:

  • Niedrigere Steuern
  • Höhere Lebensqualität
  • Mehr Sicherheit (= auch weniger Kriminalität!)

Voraussetzungen für den Umzug in die Schweiz

Wer in die Schweiz umziehen möchte, kann dazu mehrere Wege beschreiten. Ist eigenes Vermögen vorhanden, ist der Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung bis hin zur endgültigen Niederlassungserlaubnis oft problemlos möglich. Deutsche und EU-Bürger dürfen mit einem (vorläufigen) Personalausweis ungehindert für bis zu 3 Monate einreisen. Über die Zeit hinaus ist eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Anlaufstelle für den Umzug Schweiz ist dabei das Bundesamt für Migration (Link:https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html).

In der Regel wird bei einem vorliegenden Arbeitsvertrag für Deutsche zunächst eine Aufenthaltsbewilligung B (Dauer: 5 Jahre) ausgestellt. Mit dieser Bewilligung darf auch die Familie in die Schweiz mit umziehen. Es kann also gleich ein größerer LKW bei der internationalen Spedition bestellt werden. Nach Ablauf der Dauer kann in vielen Fällen die Niederlassungsbewilligung C (uneingeschränkt) ausgesprochen oder die B-Bewilligung verlängert werden. Grundsätzlich gilt, das Führungszeugnis muss sauber sein. Die Schweiz ist dem EU-Polizeisystem angeschlossen und nimmt so entsprechend auch eine Abfrage vor. Das sollten Sie vor dem Umzug in die Schweiz bedenken.

Der Antrag dafür ist direkt bei den kantonalen Behörden zu stellen. Wer nach Zürich umziehen möchte, kann sogar ein e-Work Permit elektronisch beantragen. (Link:http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsbewilligungen/e_work_permits.html). Beachten Sie jedoch, dass grundsätzlich nur der Kanton zuständig ist, in dem Sie Ihren Wohnsitz begründen möchten. Die entsprechenden Anlaufstellen finden Sie hier (Link:https://www.bfm.admin.ch//bfm/de/home/die_oe/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html).
Für das Gesuch auf Erteilung benötigen Sie grundsätzlich:

  1. Arbeitsvertrag
  2. 2 Passfotos
  3. Personalausweis (besser Reisepass)

Wo finde ich einen Arbeitsplatz in der Schweiz

Bevor es für die Auswanderung in die Schweiz ans Eingemachte geht, sollte der Arbeitsplatz gesichert sein. Übrigens müssen auch selbstständige Ihre Tätigkeit nachweisen. Im Endeffekt bestehen für die Stellensuche zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die sich gut miteinander kombinieren lassen. So bietet das Arbeitsamt über seine Fachstelle (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in Bonn, Tel. 0228-713 13 13) eine kompetente Vermittlung auch in die Schweiz an. Andernfalls bieten viele Portale für Stellenangebote im Internet ebenfalls zahlreiche offene Stellen. Besonders begehrt sind in für einen Umzug in die Schweiz nach wie vor Facharbeiter aber auch Personal im Bereich Medizin und Pflege.

Umzug Schweiz und der Hausrat

Auch in diesem Punkt müssen Sie sich keine Sorgen morgen. Soll ein Wohnsitz in der Schweiz begründet werden, kann sämtlicher Hausrat (Möbel, Bücher, Bekleidung, technische Geräte, etc.) abgabefrei eingeführt werden. Zollgebühren sind dann für dem Umzug in die Schweiz nicht zu entrichten. Der Wohnsitz in der Alpenrepublik ist entweder über einen Mietvertrag oder über einen Arbeitsvertrag nachzuweisen. Der Transport kann sicher und günstig mit einer internationalen Spedition erfolgen. Damit der Umzug Schweiz mit dem Umzugsunternehmen auch wirklich günstig wird, können Sie dafür einen Umzugsvergleich vornehmen. Mit nur wenigen Klicks können Sie direkt die besten Angebote für eine internationale Spedition abfragen.

Ganz wichtig ist jedoch die Beilage eines genauen Verzeichnisses. Darin sollten klar und umfassend alle Güter aufgeführt werden, die den Hausrat umfassen. Möbel, technische Geräte und alles andere müssen sich dabei seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz befinden. Bei ganz neuen Geräten (Handy, Notebook, etc.) empfehlen wir Ihnen die Originalrechnungen zu Hand zu haben. Wer noch neue Computer und Co. beim Umzug in dem Originalkarton mitführt, läuft übrigens Gefahr gesondert geprüft zu werden. Für den Umzug in die Schweiz sind die Öffnungszeiten der Zollstellen (Abt. Handlungswaren)zu beachten. In der Regel sind diese von Montags – Freitags geöffnet (teilweise auch am Samstag). Die meiste Arbeit wird Ihnen die internationale Spedition jedoch abnehmen können.

Private Fahrzeuge können Sie ebenfalls problemlos in die Schweiz überführen. Der Wagen ist dabei unaufgefordert, an der Zollstelle anzumelden. Das Kfz muss sich jedoch bereits 6 Monate im Besitz befinden. Folgende Unterlagen sind hierbei vorzulegen:

  • Fahrzeugausweiskonsulat_schweiz
  • CH-Aufenthaltsnachweis

Erklärung/Veranlagerung für Übersiedlungsgut Form 18.44 (s.nachfolgend).

Zollgebühren entfallen bei einer Wohnsitzbegründung. Auf Wunsch wickelt die internationale Spedition alles Weitere für Sie ab. Zusätzliche Informationen dazu haben wir als Merkblatt beigefügt.

Weitere Informationen und Merkblätter
Dienststellen mit Öffnungszeiten: http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/04051/index.html?lang=de

Erklärung/Veranlagerungsantrag für Übersiedlungsgut:
www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat

Fahrzeug in die Schweiz übersiedeln:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo

Merkblätter Freizügigkeit in der Schweiz:
Personenfreizügigkeit in der Schweiz (Link: https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html)

Steuersätze in der Schweiz

Neben den landschaftlichen Reizen und der sauberen Umgebung, die so in Deutschland nicht vorzufinden ist, reizt natürlich auch die steuerliche Aussicht. Jeder Kanton, immerhin 26 Stück in der Schweiz, verlockt dabei mit anderen Steueranreizen. Im Gegensatz zu Deutschland lässt sich unter Umständen einiges sparen. Beachten sollten Sie aber grundsätzlich, das die Lebenshaltungskosten in der Schweiz deutlich höher sind. Zudem können ab bestimmten Vermögen auch sehr individuelle Steuersätze auch heute noch verhandelt werden. In welchen Kanton Sie für den Umzug in die Schweiz am meisten sparen können, zeigt Ihnen folgende Übersicht.

Beispielrechnung – Steuermodel der Schweiz

Wird haben für Sie einmal die Probe auf Exempel gemacht. Unser Mustermann bezieht ein Bruttoeinkommen von 5.000 CHF, das entspricht in etwa 4.100 Euro brutto. Herr Mustermann ist verheiratet und hat in Kind. Seine Konfession ist christlich. Hier sehen Sie das bemerkenswerte Ergebnis:

Wenn sich Herr Mustermann nun für den Kanton Genf entscheiden würde, so müsste er pro Monat und Jahr 0 CHF an Quellensteuer bezahlen! Im Kanton Jura hingegen müsste er 248 CHF monatlich und 2.976 CHF pro Jahr an Quellensteuer entrichten. Im Kanton Tessin, in das es viele Deutsche zieht, wären 85 CHF monatlich und 930 jährlich an Quellensteuer beim Umzug Schweiz zu entrichten.

Erst ab einem Bruttoeinkommen, das höher als 120.000 CHF jährlich liegt, würde eine ordentliche Besteuerung nachträglich erfolgen. Sie sehen also anhand der obigen Daten, dass ein Umzug Schweiz durchaus lohnt. Warum sollten Sie weiterhin so hohe Steuern in Deutschland bezahlen, wenn Ihnen bei unserem Nachbarn ein einzigartiges Lebensumfeld geboten wird, das auch für Ihren Nachwuchs Sicherheit und beste Schulen bietet.

Gut für Ihren Nachwuchs

Natürlich ist eine Auswanderung in die Schweiz auch Vorteilshaft für Ihre Kinder. Die Schulen und Internate sind heute besonders renommiert. Ebenso wie die Universitäten, dessen Besuch einer Jobgarantie gleichkommt.

Sozialversicherung

Im Laufe von 3 Monaten müssen Sie nach dem Schweiz-Umzug eine Anmeldung bei der schweizerischen Krankenversicherung vornehmen. Grenzgänger haben hingegen ein Wahlrecht. Für Ausländer mit Wohnsitz umfasst die Sozialversicherung auch einer Alters- und Hinterlassenenvorsorge, sowie eine Invalidenversicherung.
Weitere nützliche Informationen zu diesem Thema können Sie auch im Merkblatt des Bundesamts für Migration nachlesen.

Kantone und ihre Besonderheiten

Neben der Steuer sollten Sie beim Umzug jedoch auch die Besonderheiten in den Kantonen beachten. Oft reicht die deutsche Sprache keineswegs aus. Wer zum Beispiel in den wunderschönen Kanton Neuenburg ziehen und die einmalige Naturlandschaft kennenlernen möchte, sollte auf jeden Fall französisch sprechen. Eigentlich versteht auch jeder die Sprache Deutsch, doch kaum einer wird mit Ihnen in dieser Sprache sprechen wollen. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Tessin. Italienische Sprachkenntnisse sind sicherlich nicht verkehrt. Die gesamte Schweiz ist mit mehreren Sprachen durchzogen (Deutsch, Französisch, Italienisch und zum kleinen Rätoromanisch). Wir empfehlen Ihnen für den Umzug in die Schweizer Eidgenossenschaft, neben Englisch auch Französisch in den Blickpunkt zu werfen. Für die berufliche Karriere und die Akzeptanz in der Schweiz ist das ein wichtiger Punkt.

Was bedeutet Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmer, die bislang noch keine C-Genehmigung für den Aufenthalt haben, werden über die Quellensteuer abgerechnet. Hierunter fallen Kurzaufenthalte von 3 Monaten als auch Daueraufenthalte von 5 Jahren (z.B. Aufenthaltsbewilligung B). In der Regel wird erst nach der Bewilligung B die direkte Niederlassungsbewilligung C für einen uneingeschränkten Aufenthalt zugänglich. Bis dahin werden die Steuern monatlich mittels der Quellensteuer eingezogen. Erst mit der unbeschränkten Niederlassungsbewilligung können die Steuern zum Jahresende gezahlt werden. Übrigens gibt es in der Schweiz kein so großes Tamtam bei einer möglichen Steuerhinterziehung.
Hier sehen die Finanzbehörden den Steuerzahler als Kunden und behandeln ihn auch so. Ein sehr angenehmer Unterschied zu Deutschland.

Landschaft Schweiz

Landschaft Schweiz

Beliebteste Städte und Kantone

Wer seinen Umzug in die Schweiz plant, wird hierbei diverse Punkte im Fokus haben. Neben den beruflichen Perspektiven sind aber auch andere Faktoren im Kernpunkt. Steuern und Lebensqualität spielen wichtige Betonungen. So sind bei Deutschen die Städte Bern und Zürich für den Umzug in die Schweiz am beliebtesten. Auch wenn Bern die offizielle Hauptstadt ist, so gilt Zürich als die eigentliche Hauptstadt, in der das Leben 24 Stunden am Tag pulsiert. Aber auch Städte wie Zug, Lugano und Genf reizen. Geheimtipps sind Biel und Neuchâtel, zwei entzückende Städte, mit großem romantischen Reiz und in der Nähe wunderbarer Seen gelegen. Grenzgänger, die zunächst noch keinen Auswandern in die Schweiz wagen wollen, bevorzugen die Halbkantone Basel Stadt und Basel Land.

Kann ich ein Haus oder eine Wohnung kaufenRatgeber

Ja, alle Deutschen und EU-Bürger haben das gleiche Recht wie die Schweizer und können ungehindert Immobilien jeder Art erwerben. Eine gesonderte Bewilligung ist dazu nicht mehr erforderlich. Nur wenn der Wohnsitz im Ausland bleibt, ist bei den kantonalen Behörden eine gesonderte Genehmigung zu erfragen.

Fazit Umzug in die Schweiz
Trotz der ganzen Schreckensmeldungen in der deutschen Presse, ist vieles davon nicht zutreffend und falsch recherchiert. Es ist in der Tat so, das Deutsche in der Schweiz willkommen sind, wenn Sie sich in Kultur und Mentalität einfügen. Dazu gehört aber auch die Sprache (Französisch, Italienisch sowie Kenntnisse im Schweizerdeutsch (im Verlag Langenscheidt finden Sie dazu ausreichend Literatur). Wer sich gut vorbereitet, wird auch freundlich von den Schweizer Eidgenossen aufgenommen.

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