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Auswandern aus Deutschland – Teil 2

Woran muss ich denken? Emigration aus Deutschland

Lesen Sie hier den zweiten Teil unser dreiteiligen Artikelserie Auswandern aus Deutschland.

auswanderung-aus-deutschlandIm ersten Teil haben wir bereits wesentliche Punkte zu Forderungen und Passangelegenheiten angesprochen. Nun geht es weiter. Im Teil 2 unserer Dokumentation zur Auswanderung stehen nach wie vor die Formalitäten in Deutschland im Vordergrund. Unser Fokus heute liegt vor allem rund um das Thema der Gesundheit. Ratsam ist zudem auch die Rücksprache mit den jeweiligen zuständigen Anbietern, die Ihnen oft auch interessante Lösungen anbieten können.

Die Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Die Krankenversicherung hat auch für Reisen in EU-Länder und einige Gebiete außerhalb der EU Gültigkeit. Nicht jedoch, wenn der Umzug für immer ins Ausland erfolgen sollte. Wichtig sind deshalb die gezielte Kündigung bei der bestehenden Krankenversicherung und der Antrag auf einen Übergangsschutz (Auslandskrankenversicherung). Im neuen Land können Sie zumeist erst einige Wochen oder sogar Monate später eine Absicherung beantragen. Bis zu diesem Zeitpunkt springt die Auslandskrankenversicherung ein, die einfach in Deutschland beantragt werden kann (ca. 20 – 50 Euro. Pro Monat/Person). Unter Umständen kann es sinnvoll sein, in der alten privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft (vielfach zeitlich begrenzt) abzuschließen. Sollte dann doch später eine Rückkehr nach Deutschland erfolgen, kann die erneute Aufnahme unter günstigen Konditionen erfolgen.

Die eigene Gesundheit

Lassen Sie vor Abreise Ihre Gesundheit noch einmal durchchecken. Zudem ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses in einigen Ländern sogar Pflicht. Ansteckende Infektionskrankheiten können sogar zu einer Ablehnung und einem Einreiseverbot in das neue Land führen. Das ist zum Beispiel beim HIV-Virus der Fall. Wurde dieser festgestellt, gibt es mittlerweile zahlreiche Staaten, die Ihre Einreise ablehnen werden. Das Gesundheitszeugnis muss ebenfalls in der Landessprache des neuen Landes ausgestellt/übersetzt werden. Bestimmte Medikamente sollten Sie mit Ihrem Hausarzt absprechen. Erkundigen Sie sich auch schon vorab, ob diese in der gleichen Konzentration im neuen Land überhaupt verfügbar sind. Falls nicht, sollte Ihnen Ihr Arzt Alternativen vorschlagen.

Sonstige Versicherungen

In der Regel kann eine Kapital-Lebensversicherung weltweit mitgenommen werden. Das Kapital bleibt erhalten und wird zum Ende ausgezahlt. Allerdings muss der Anbieter über Ihren neuen Wohnort informiert werden. Dieses kann die Prämie für die Todesfallabsicherung unter Umständen erhöhen oder ausschließen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann Weiteres dazu offenlegen. Eine einfache, also nicht kapitalgebundene Lebensversicherung sollte gekündigt werden. Die Leistungen können nicht immer mitgenommen werden. Ist das jedoch die Möglichkeit, steigt die Prämie. Im Gegensatz zu Offerten in der neuen Heimat wird die alte Absicherung eigentlich überflüssig. Alle sonstigen Versicherungen gelten zumeist nur in Deutschland. Zwar erstreckt sich die Absicherung häufig auch auf die EU oder weltweit, aber eben nur, wenn diese Länder in Form eines Urlaubs oder eines Studienaufenthaltes aufgesucht werden. Nicht jedoch beim Auswandern.


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